- Art des Titels
- Aufenthaltsbewilligung Studierende
- Antragstellung
- Österreichische Konsulate in der Türkei
- Dauer
- Durchschnittlich 1–4 Monate (Wien)
- Erstes Visum
- Befristete Einreise für 4 Monate, danach Aufenthaltstitel für 1 Jahr
- Verlängerung
- Jährlich
- Studierende, die für ein Hochschulstudium oder eine Sprachschule länger als 6 Monate in Österreich bleiben
Studierende, die für ein Hochschulstudium oder eine Sprachschule längere Zeit in Österreich bleiben, benötigen einen Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Aufenthaltserlaubnis für Studierende“. Den Antrag können Studierende bei den österreichischen Konsulaten in der Türkei stellen – zusammen mit dem Zulassungsbescheid der Hochschule und allen weiteren, den Anforderungen entsprechend vorbereiteten Unterlagen.
Unterlagen, die das Konsulat neben dem Zulassungsbescheid für den Visumantrag verlangt:
- Antragsformular
- Reisepass und notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses
- Notariell beglaubigte Übersetzung der Wohnsitzbescheinigung
- Notariell beglaubigte Übersetzung einer Kopie des Personalausweises
- Notariell beglaubigtes Führungszeugnis
- Zusage eines Wohnheimplatzes, Mietvertrag oder Einladungsschreiben
- Ein Passfoto
- Ärztliches Attest (für die Untersuchung erhalten Sie ein spezielles Formular vom Konsulat)
- Nachweise über Ihre finanziellen Mittel
- Reiseversicherung für 3 Monate
- Bescheinigung über die Passausstellung der Polizeidirektion (Emniyet Müdürlüğü)
Sind Ihre Unterlagen vollständig und wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie zunächst ein befristetes Visum für die Einreise nach Österreich mit einer Gültigkeit von 4 Monaten. Nach der Einreise mit diesem Visum beziehen die Studierenden ihre dauerhafte Unterkunft in Österreich, schreiben sich an der Hochschule und im vorbereitenden Deutschkurs ein und beginnen, die studentische Versicherung zu bezahlen. Danach stellt die zuständige Behörde das bereits vorbereitete Schengen-Visum für 1 Jahr aus. In den Folgejahren wird der Aufenthaltstitel jeweils um ein Jahr verlängert.
Es ist sehr wichtig, nicht mit einem Touristenvisum nach Österreich einzureisen, da diese Visumart nicht verlängert werden kann. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Studierende, die zu einer Aufnahmeprüfung an Kunsthochschulen und Konservatorien nach Österreich reisen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Dauer bis zur Erteilung des Visums. Nach einer seit dem 01.01.2006 geltenden gesetzlichen Regelung leitet das Konsulat die eingereichten Unterlagen an die Gemeinde in Österreich weiter, in der Sie wohnen werden. Die Gemeinde prüft die Unterlagen sowie, ob die angegebene Unterkunft tatsächlich existiert und bewohnbar ist, und kann innerhalb eines von ihrer Auslastung abhängigen Zeitraums zusätzlich zu den vom Konsulat verlangten Dokumenten weitere Unterlagen anfordern. Der Versand Ihrer Unterlagen nach Österreich und die Bearbeitung dort nehmen Zeit in Anspruch: Für Wien dauert dieses Verfahren durchschnittlich 1 bis 4 Monate.
Wenn Sie zum Studium nach Österreich gehen, können Sie auch Familienangehörige mitnehmen. In diesem Fall muss jedoch jede Person ein Visum auf ihren eigenen Namen beantragen. Außerdem muss mit Unterlagen nachgewiesen werden, dass die Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten der Familie in Österreich finanziert sind.
Bewerbungsschritte
- 01
Zulassungsbescheid
Sie erhalten den Zulassungsbescheid der Hochschule.
- 02
Unterlagen vorbereiten
Alle vom Konsulat verlangten Unterlagen werden vollständig vorbereitet.
- 03
Termin und Antrag
Termin beim Konsulat, Erfassung der biometrischen Daten.
- 04
Prüfung durch die Gemeinde
Die Unterlagen werden an die Gemeinde in Österreich geschickt; weitere Dokumente können angefordert werden.
- 05
Einreise und Aufenthaltstitel
Einreise mit dem 4-Monats-Visum; nach Einschreibung und Versicherung Aufenthaltstitel für 1 Jahr.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Reisepass und notariell beglaubigte Übersetzung
- Wohnsitzbescheinigung, Kopie des Personalausweises und Führungszeugnis (notariell beglaubigte Übersetzungen)
- Passfoto
- Ärztliches Attest
- Nachweise über finanzielle Mittel
- Reiseversicherung für 3 Monate
- Bescheinigung über die Passausstellung der Polizeidirektion (Emniyet Müdürlüğü)
Die Liste ist allgemein; je nach Hochschule und Fach können weitere Unterlagen verlangt werden. Übersetzungen und Beglaubigungen koordinieren wir für Sie.
Jahresplan
- Unmittelbar nach der Zulassung
- Unterlagen vorbereiten und Termin vereinbaren
- 3–4 Monate vor Semesterbeginn
- Antragstellung
Ausgewählte Hochschulen
Österreich: einige der Hochschulen, an denen sich unsere Studierenden beworben und einen Platz erhalten haben. Nach Ranking, Fach und Zulassungskriterien grenzen wir die Liste gemeinsam ein.
- Universität Wien
- TU Wien
- MedUni Wien
- Universität Graz
- TU Graz
- Universität Innsbruck
- JKU Linz
- Universität Salzburg
- WU Wien
Budgetplan (ungefähr)
- Finanzierungsnachweis (Aufenthaltstitel)
- Ca. 1.100–1.300 € pro Monat
- Unterkunft
- Wohnheim 350–550 € · Mietzimmer 450–750 €
- Krankenversicherung
- Studentische Versicherung ~70 €/Monat
- Studienbeitrag
- Nicht-EU-Studierende ~727 € + ÖH-Beitrag
Die Zahlen sind Richtwerte und variieren je nach Stadt, Hochschule und Jahr. Aktuelle Beträge klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Häufige Fragen
01Kann ich mit einem Touristenvisum einreisen und den Antrag vor Ort stellen?
Nein. Ein Touristenvisum kann weder verlängert noch in einen Aufenthaltstitel für Studierende umgewandelt werden. Ausgenommen sind Kunststudierende, die eine Aufnahmeprüfung ablegen.
02Kann ich meine Familie mitnehmen?
Ja. Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag, und die Finanzierung des Lebensunterhalts muss nachgewiesen werden.
Was übernimmt DBT dabei?
Rechtsberatung
Unterstützung bei Aufenthalt, Beschäftigung, Verträgen und Behördenanträgen – gemeinsam mit Partnern, die das örtliche Rechtssystem kennen.
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